Gespräch

Weitere Kostendämpfungsmassnahmen des Bundes treten in Kraft

23. April 2024

Nachdem bereits auf das neue Jahr hin einige Gesetzesänderungen in Kraft getreten sind, die insbesondere die Stärkung von Generika und Biosimilars zum Ziel hatten, treten mit der Anpassung des Vertriebsanteils und dem Wirkstoffvergleich per 1. Juli 2024 weitere wichtige Gesetzesanpassungen in Kraft.

Was ist der Vertriebsanteil?
Der Vertriebsanteil gilt die logistischen Leistungen der Medikamentenabgabe ab. Er setzt sich aus einem preisbezogenen Zuschlag (variabler Teil) und einem Zuschlag pro Packung (fixer Teil) zusammen. Aus dem Fabrikabgabepreis (Exfactory) und dem Vertriebsanteil ergibt sich der durch die Krankenkassen abgeglichene Publikumspreis (zuzüglich MwSt.).

Packungsbezogener Zuschlag
Auswirkung Wirkstoffvergleich 2

Warum ändert sich der Vertriebsanteil?
Bei wirkstoffgleichen Medikamenten war der Vertriebsanteil bei teureren Arzneimitteln bisher höher als bei günstigeren, weshalb der Anreiz bestand, teurere Arzneimittel abzugeben, auch wenn günstigere Alternativen vorhanden waren.
Unter Leitung des BAG hat eine Arbeitsgruppe nun eine Anpassung des Vertriebsanteils ausgearbeitet. Die Anpassung des Vertriebsanteils ermöglicht, Fehlanreize bei der Medikamentenabgabe zu reduzieren und leistet einen Beitrag zur Kostendämpfung im Umfang von rund 60 Millionen Franken. Die Anpassung des Vertriebsanteils betrifft die rezeptpflichtigen
Arzneimittel, die auf der Spezialitätenliste (SL) aufgeführt sind. Durch die Verminderung der Fehlanreize wird eine deutliche Erhöhung des Marktanteils an günstigen Generika und Biosimilars erwartet.
Die Massnahme wird am 1. Juli 2024 in Kraft treten.

Wirkstoffvergleich
Ebenfalls Teil der Massnahme ist der Wirkstoffvergleich. Dieser sieht vor, dass für Arzneimittel mit gleicher Wirkstoffzusammensetzung ein einheitlicher Vertriebsanteil gilt. Der Vertriebsanteil für wirkstoffgleiche Arzneimittel
wird neu basierend auf dem durchschnittlichen Fabrikabgabepreis der Generika oder der Biosimilars festgelegt.
Durch diese Regelung sollen Fehlanreize reduziert werden, die bisher bestanden. Diese Massnahme zielt darauf ab, die Verwendung von kostengünstigeren Generika und Biosimilars zu fördern und die Gesundheitskosten insgesamt zu senken, indem sie gleiche wirtschaftliche Bedingungen für alle Arzneimittel mit gleicher Wirkstoffzusammensetzung schafft.
[Quelle: Faktenblatt: Anpassung beim Vertriebsanteil. Bundesamt für Gesundheit BAG. 14.12.2023]

Änderung beim Vertriebsanteil
Auswirkung Wirkstoffvergleich
Die Massnahme wird am 1. Juli 2024 in Kraft treten

Was bedeutet das für Sie?
Der Medikamentenmarkt ist aktuell von einer starken Dynamik erfasst. Bereits die Massnahmen, die per 01. Januar 2024 in Kraft getreten sind – insbesondere der differenzierte Selbstbehalt bei Arzneimitteln mit gleicher Wirkstoffzusammensetzung und die damit verbundene  Informationspflicht für Leistungserbringer –, führen zu einer vermehrten Abgabe von Generika.
Die ab 01. Juli 2024 geltenden Massnahmen zur Anpassung des Vertriebsanteils und des Wirkstoffvergleiches fördern die Abgabe von Generika und Biosimilars im Vergleich zu teureren Original- resp. Referenzpräparaten weiter. 

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